Damit der Urlaub wie geplant stattfinden kann!

Montag, 01 Mai 2012

Wichtige Änderung im Passrecht!
Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokument für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und -je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Falls Sie Fragen haben stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Tel: 036966-7360
Reisebüro Rhönsegler * Franziska Walch * Kirchstrasse 9 * Kaltennordheim








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